Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen aus Angebot und Verkauf, aus Service und Reparatur. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus Garantie oder gesetzlichem Leistungsstörungsrecht soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
Mit der Entgegennahme unserer Leistungen sowie unserer Ware werden diese vom Kunden anerkannt.
Nebenabreden sowie Ergänzungen des Käufers und Kunden sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vom Computerdoktor bestätigt worden sind.
Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die mündlichen und schriftlichen Angebote des Computerdoktors sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Leistungsfristen. Ein Vertrag kommt spätesten mit der Annahme der Leistung oder Lieferung durch den Kunden zustande.
Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend.
Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. Der Computerdoktor übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind. Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
Die vom Computerdoktor angegebenen Termine und Fristen für Leistung und Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart.
Sollte der Computerdoktor bei Leistung und Lieferung in Verzug kommen und hat eine ihm vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Verzug bei Leistung oder Lieferung tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Computerdoktor die Leistung oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Betriebsstörungen etc., gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder eines Unterlieferanten. In diesen Fällen kann der Kunde keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen.
Alle Gefahren gehen auf den Kunden und Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist.
Rechnungen sind grundsätzlich bei Abholung bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Computerdoktor ist berechtigt, jegliche finanzielle Forderungen abzutreten.
Der Computerdoktor behält sich das Eigentumsrecht an den Leistungen und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.
Reparaturbedingungen
Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.
Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die der Computerdoktor für notwendig erachtet, erteilt. Der Computerdoktor ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Höchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Fall zur Erstattung der dem Computerdoktor bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und Material berechnet.
Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung ausgegeben.
Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Wochen nach (fern-) mündlicher oder schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangt der Computerdoktor Lagerkosten. Der Computerdoktor haftet ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit ihn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt die Aufbewahrungspflicht des Computerdoktors.
Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Annahme.
Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Computerdoktor.
Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Verändern der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
Im Fall der Beschädigung des Reparaturgegenstandes ist der Computerdoktor zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Der Computerdoktor übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor dem Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch den Computerdoktor sofern eine solche möglich ist- hat der Kunde zu tragen.
Sachmangelhaftung bei Warenverkauf
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, d.h. eine natürliche Person die ein Rechtsgeschäft abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zuzurechnen ist (§13BGB), gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung. Ansonsten gilt, dass der Computerdoktor für die von ihm verkauften Produkte eine Sachmangelhaftung von sechs Monaten übernimmt. Eine Haftung des Computerdoktors wird grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, wird der Gesamtvertrag in seiner Gültigkeit hiervon nicht berührt. Sie wird durch eine solche ersetzt, die dem Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Gerichtsstandvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus den Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist.